Die Entwicklung eines Windparks bis zur Errichtung ist ein sehr vielschichtiges und umfangreiches Planungsverfahren.
Vor der Einreichung eines Genehmigungsantrages müssen viele Fragen des Planungsrechtes, des Naturschutzes und der Technik geklärt werden.
Zu Beginn der Planung steht die Frage des Windangebotes, der sogenannten "Windhöffigkeit". Diese wird in der Regel mittels mehrmonatiger Messung von Windgeschwindigkeit und Windrichtung in großer Höhe ermittelt und auf langjährige Wetterdaten bezogen. Darauf aufbauende, erstellen zwei unabhängige Gutachter eine Wind- und Ertragsprognosen für die geplanten Anlagenstandorte.
Mittels Computersimulation werden Schall- und Schattenausbreitung berechnet. Die Simulation berücksichtigt die Daten der geplanten Windkraftanlagen und die Geländeoberfläche.
Umfangreiche Artenschutzuntersuchungen sind in der Planungsphase notwendig. Biologen erfassen Flora und Fauna in und um den geplanten Windpark und prüfen dessen Verträglichkeit mit den Belangen des Naturschutzes.
Zusammen mit dem zuständigen Netzbetreiber wird ermittelt, wo der Windpark in das öffentliche Versorgungsnetz einspeisen kann. Nach der Auswahl eines geeigneten Netzanschlusspunktes ist eine sorgfältige Trassenplanung für die Stromleitung vom Windpark zum Versorgungsnetz erforderlich.
Häufig sehr kniffelig ist die Festlegung der Transportstrecke für die Großkomponenten. Der Transport der Rotorblätter mit Fahrzeuglängen von bis zu 65 m ist immer eine Herausforderung für die Logistiker der Transportfirmen. Mittels Laservermessung werden vorab kritische Kurven und Engstellen überprüft. Gelegentlich müssen Kreuzungsbereiche für die Zeit der Transporte umgebaut werden.
Sind alle vorbereitenden Untersuchungen erfolgreich abgeschlossen, kann der Genehmigungsantrag bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.
Wer eine Windenergieanlage mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern errichten und betreiben will, braucht eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Sind alle vorbereitenden Untersuchungen erfolgreich abgeschlossen und die Antragsunterlagen gefertigt, wird das Genehmigungsverfahren durch einen formellen Antrag bei der zuständigen Behörde eingeleitet, Für das Vorhaben Windpark Kirrweiler befindet sich die Genehmigungsbehörde im Landratsamt Kusel.
Zu einer Windenergieanlage gehören Kranstell- und Aufbauflächen, Montage- und Lagerflächen sowie die Zuwegung bis zum nächstgelegenen Weg. Für weitere Maßnahmen, wie beispielsweise den erforderlichen Ausbau vorhandener Wege oder die Verlegung von Kabeltrassen, sind u. U. eigenständige forst-, wasser- oder naturschutzrechtliche Zulassungsverfahren notwendig, die zeitgleich zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren geführt und mit einem gemeinsamen Bescheid abgeschlossen werden können.
Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung schließt andere öffentlich-rechtliche Zulassungen für die Anlage ein. Das heißt, dass neben der Genehmigung z. B. keine zusätzliche Baugenehmigung oder naturschutzrechtliche Eingriffsgenehmigung erforderlich ist. Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren wird deshalb umfassend geprüft, ob dem Vorhaben Vorschriften des öffentlichen Rechts entgegenstehen.
So werden z. B. die Auswirkungen der Anlage auf das Landschaftsbild und auf Vögel und Fledermäuse auf der Grundlage des Naturschutzrechtes beurteilt. Nach dem Baurecht wird geprüft, ob die Anlagen planerisch zulässig und standsicher sind. Außerdem sind etwa der Arbeits-, Brand-, Denkmal- und Immissionsschutz oder die Regeln über Landwirtschaft und Forst, Straßen– und Luftverkehr und Boden- und Gewässerschutz zu beachten. Das bedeutet u. a., dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen (z. B. durch Lärm oder Schattenwurf) oder sonstigen Gefahren, etwa durch Brände oder Eiswurf, hervorgerufen werden dürfen.
Wenn das Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Anforderungen entspricht, hat der Antragsteller einen gesetzlichen Anspruch auf Genehmigung. Wenn es nötig ist, kann eine Genehmigung mit Auflagen oder Bedingungen versehen werden, um die Einhaltung von Pflichten des Betreibers sicherzustellen. Entspricht das Vorhaben den rechtlichen Anforderungen nicht und kann deren Einhaltung auch nicht durch Nebenbestimmungen erreicht werden, muss der Genehmigungsantrag abgelehnt werden.
Im Oktober 2014 wurde die Genehmigung für den Bau von drei Windkraftanlagen mit einer Leistung von jeweils 2.400 kW erteilt. Die Anlagen haben eine Nabenhöhe von 120 m und ein Rotordurchmesser von 117 m. Die Errichtung der Windräder soll im Sommer 2015 erfolgen.
Das Projekt wurde vom Ingenieurbüro 3P Energieplan GmbH entwickelt und bis zur Baureife geplant. 3P Energieplan GmbH übernahm auch die Bauleitung bis zur Inbetriebnahme.
Investor und Betreiber der Anlagen ist die Windpark Kirrweiler GmbH & Co. KG, die sich im Eigentum der Stadtwerke Bad Vilbel GmbH und Stadtwerke Viernheim GmbH befindet.
Die Windkraftanlagen wurden von der Nordex SE in Hamburg geliefert.
Weitere Baubeteiligte waren:
Windgutachten | anemos-jacob und RSC |
Vermessung | Strauß & Christoffel |
Landschaftsplanung und Avifaunisitik | Gutschker-Dongus |
Baugrunduntersuchung | Dr. Hug Geoconsult |
Schallprognose | Kötter Consulting |
Kampfmittelortung | Welker |
Planung und Bauleitung der Kabeltrassen | SAG GmbH - Regionalbüro Ketsch |
© 2014 Windpark Kirrweiler GmbH & Co. KG. Fotos: Hermann Schlosser, Joe.Biermann - joe-biermann.meinatelier.de und Windpark Kirrweiler